Landeswettbewerb für Jazzorchester am 24. Juni 2017 in Bingen
(im Rahmen des Jazzfestivals "Bingen swingt")
1. Aufgabe und Trägerschaft
Der Wettbewerb dient der Förderung des musikalischen Nachwuchses im Jazzbereich. Träger ist der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e.V.
Der Wettbewerb dient als Vorentscheid für die Bundesbegegnung "Jugend jazzt" des Deutschen Musikrates.
2. Teilnahmebedingungen für den Landes-und Bundeswettbewerb
2.1 Teilnahmeberechtigt sind Jugend- und Schülerbigbands, deren Mitwirkende nach dem 1.6.1996 geboren wurden.
2.2 Der Anteil der Nicht Laien im Orchester darf – inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler, die vor dem 1.6.1996 geboren sind – maximal 2 Mitwirkende betragen
Wichtige zusätzliche Erklärung :
a) Nicht Laien sind Personen, die in einer musikalischen Berufsausbildung stehen oder diese bereits abgeschlossen haben, insbesondere:
-Studierende in oder Absolventen von Studiengängen, die regelmäßigen Instrumentalunterricht erhalten
-Bundeswehrsoldaten in Heeresmusikkorps mit Ausnahme von Wehrpflichtigen
-Bundeswehrsoldaten, die bereits ein musikalisches Berufsstudium oder eine musikalische Berufspraxis aufgenommen haben
Aushilfen (max.2 ) sind genehmigungspflichtig und nur einzusetzen, wenn jemand durch Krankheit ausfällt. Aushilfen als "Verstärkung" der Band einzuladen ist verboten und führt zur Disqualifikation
b) Ältere langjährig feste Mitglieder einer Band können auf Antrag zugelassen werden
c) Es gilt aber im Landes- und im Bundeswettbewerb:
-Die Aushilfen und ältere Mitglieder, die auf Antrag zugelassen sind, dürfen nicht solistisch auftreten.
-Sie dürfen keine Lead-Funktion z.B. als 1. Trompete oder 1. Alto oder auch Schlagzeug übernehmen
d) Zur Zeit der Anmeldung zum Landeswettbewerb bzw. zum Zeitpunkt der Weiterleitung an den Bundeswettbewerb dürfen die Teilnehmer noch kein Musikstudium aufgenommen haben.
e) Die beim Wettbewerb im Anmeldeformular angeforderten Informationen sind verpflichtend. Nur Bands mit vollständig eingereichten Unterlagen können zugelassen werden.
2.3 Zugelassen sind Jazzorchester aller Stilbereiche. Jede Stimme bei den Bläsern darf nur einfach besetzt sein, es sei denn, es ist durch die Komposition eine andere Besetzung vorgegeben.
2.4 Auswahlorchester (regional oder überregional) sind nicht zugelassen
3. Spieldauer und Programm
3.1 Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile nach heutigem Erkenntnisstand als Jazz oder jazzgeprägt definierbar sein
3.2 Jedes Orchester trägt mindestens zwei Stücke unterschiedlichen Charakters vor (bei der Bundesbegegnung mindestens drei Stücke)
3.3 Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms beträgt mindestens 15 und maximal 20 Minuten (bei der Bundesbegegnung 25 Minuten) reine Spielzeit
3.4 Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Jazzorchesters entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solisten.
3.5 Die beteiligten Jazzorchester legen Partituren ihres Wettbewerbsprogramms in dreifacher Ausfertigung vor. (Bei der Bundesbegegnung fünffach)
3.6 Die zugelassenen Jazzorchester verpflichten sich, dem Veranstalter auf Wunsch eine technisch und akustisch einwandfreie Demo-Aufnahme vorzulegen, sowie ansprechendes Informationsmaterial und ein zur Veröffentlichung geeignetes und freigegebenes Foto zur Verfügung zu stellen.
3.7 Von den Teilnehmerorchestern wird erwartet:
a) die Anwesenheit für die gesamte Dauer des Landeswettbewerbs
b) dito bei der Bundesbegegnung und Teilnahme an den Workshops, Auftritte im
Rahmenprogramm, Teilnahme an den angebotenenInformations-, Diskussions- und
Gemeinschaftsveranstaltungen.
3.8 Ein Konzertflügel wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Ebenso ein drum set. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörenden Verstärker (bass und git-amp) sind mitzubringen, ebenso ggf. Synthesizer oder E-Pianos
3.9 Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Orchestern die folgende Mikrofonanlage zur Verfügung: Mikrofonabnahme des Konzertflügels, bis zu vier Solomikrofone - auch zum Klangausgleich (z.B. für Flöten), Monitoranlage, DI-Boxen für b, git, E-p Ein professioneller Tontechniker bedient die Beschallungsanlage.
4. Jury
Die Jury besteht aus renommierten Persönlichkeiten der Jazzszene. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ausgeschlossen. Nach dem Wettbewerb können die Teilnehmer beraten werden.
5. Fördermaßnahmen
5.1 Solisten werden zum Vorspiel bei der Landesjugendbigband „Phoenix Foundation“ eingeladen
5.2 Die Siegerband vertritt das Land RPL 2016 bei der Bundesbegegnung "Jugend jazzt" in N.N.
5.3 Die Siegerband ist auch zur Teilnahme an der "6. Koblenzer Jazznight" am 31.Jui 2015 eingeladen
5.4 Preisgelder werden nicht vergeben.
6. Kostenübernahme.
6.1 bei der Bundesbegegnung übernimmt der Deutsche Musikrat die Übernachtung und Verpflegung.. Ein geringer Eigenbeitrag muss allerdings geleistet werden.
7. Anmeldung zum Big Band Wettbewerb
Name der Big Band: |
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Name/Adresse der Schule: |
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Wir spielen voraussichtlich folgende Titel
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Mit ihrer Unterschrift anerkennen die zugelassenen Bands die Teilnahmebedingungen und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Sie erklären sich auch bereit mit nichtkommerziellen Rundfunk- und Fernsehmitschnitten. Die Rechte dazu werden an den Veranstalter übertragen.
Datum |
Unterschrift:
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Anmeldeschluß ist der 24. Mai 2017 Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung
Anmeldung postalisch oder mail mit diesem Formular: Ulrich Adomeit - Rudolf-Breitscheid-Str. 5 - 56077 KoblenzDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - 0176-23 24 07 73
Bitte unbedingt komplette Liste der Teilnehmer beifügen mit:
Name, Vorname , geb. Dat., Instrument, Adresse, Mobil Nr. E-Mail, Schule/Beruf sonst keine Zulassung möglch
Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz
Der Landesmusikrat ist der Dachverband für das Musikleben und hat zur Aufgabe, die Musik in Rheinland-Pfalz zu fördern, für Laienmusizieren ebenso wie für professionelle Musik. Seine Ini-tiativen richten sich u. a. auf die Ausbildung von Musikberufen, auf die Musikerziehung in Kinder-garten, Schule und außerhalb der Schule. Er vertritt die Musikwissenschaft wie auch die Musik-wirtschaft und engagiert sich bei der Suche nach Lösungen in bildungs- und kulturpolitischen Fragen. Durch landesweite Wettbewerbe fördert er begabte Jugendliche und die Qualität des Musizierens der Laienorchester und -chöre. Der Landesmusikrat ist Träger aller fünf Landes-JugendEnsembles.
Landeswettbewerbe
Er richtet zusammen mit dem Landesmusikrat Saar die Wettbewerbe „Jugend komponiert“ und "Jugend jazzt " aus und ist Träger des Wettbewerbs „Jugend musiziert“". Er ist auch Ausrichter des Landesorchester- und Landeschorwettbewerbs.
Die Preisträger/innen des Wettbewerbs "Jugend jazzt" für Solisten werden zu Workshops mit bekannten Künstlern und Jazzpädagogen eingeladen. Sie können außerdem zu Arbeitsphasen des Jazzorchesters "Phoenix Foundation" eingeladen werden. Teilnehmen können Solistinnen und Solisten bis zum 24. Lebensjahr in mehreren Altersgruppen. Ein Begleittrio steht zur Verfügung.
Die Bewerber/innen müssen ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und dürfen noch kein Musikstudium aufgenommen haben. Eigenbewerbung ist erforderlich.
Das gilt auch für die Teilnehmerdes Wettbewerbs "Jugend jazzt" für Jazzorchester
Die Preisträgerband vertritt das Land Rheinland-Pfalz bei der "Bundesbegegnung Jazz für Jazzorchester" des Deutschen Musikrates, die jeweils im folgendem Jahr in einem Bundesland stattfindet.